Bewerbung
Hinweise zur Bewerbung für den MA Digital Humanties
Sie interessieren sich für den Masterstudiengang Digital Humanities? Hier finden Sie Hinweise rund um Ihre Bewerbung und die Zugangsvoraussetzungen.
Studiengangsbeginn ist stets im Wintersemester (Bewerbungsfrist 15.07.).
- Als fachspezifisch gilt der Abschluss in einem Bachelorstudiengang der Digitalen Geistes- und Sozialwissenschaften bzw. Digital Humanities/Digitalen Geisteswissenschaften. Liegt ein fachspezifischer Abschluss vor, erfolgt bei einer Gesamtnote bis 2,50 eine direkte Zulassung zum Masterstudium, Bewerber*innen mit einer Gesamtnote von 2,51 bis 3,75 werden nur nach einem erfolgreichen Auswahlgespräch zugelassen.
- Als fachverwandt werden andere Bachelorabschlüsse anerkannt, soweit sie einen Mindestanteil von 25 ECTS-Punkten in Informatik und 25 ECTS-Punkten in Geistes- und/oder Sozialwissenschaften beinhalten. In diesem Fall ist ein erfolgreiches Auswahlgespräch und eine Gesamtnote von mindestens 3,75 erforderlich.
- Erfüllen Sie die Voraussetzungen nicht ganz, weil Ihnen z.B. der Informatikanteil fehlt? Dann bieten sich zur Nachqualifikation vielleicht die Modulstudien Digital Humanities für Sie an!
Ausführliche Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen können in der Fachstudien- und Prüfungsordnung M.A. Digital Humanities und in der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie nachgelesen werden. Siehe hierzu unter Fachprüfungsordnung und rechtliche Grundlagen.
- Beizufügende Unterlagen bei der Bewerbung zum Masterstudium an der FAU (PDF, 754 KB)
- Checkliste für die Bewerbung (PDF, 203 KB)
- Informationen zum Ablauf der Bewerbung finden Sie auf der FAU-Homepage.
- Bei weiteren Fragen: In der Allgemeinen Studienberatung können Sie Ihre Anliegen persönlich besprechen.
Kenntnisse der englischen Sprache auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens sind nachzuweisen, sofern der erste berufsqualifizierende Abschluss nicht in englischer Sprache erworben worden ist. Der Nachweis kann auch bis zum Beginn des dritten Fachsemesters nachgereicht werden. Sofern kein deutscher Studienabschluss oder die deutsche Hochschulreife vorliegt, müssen Deutschkenntnisse auf dem Niveau DSH2 nachgewiesen werden.
Ausländische Studienbewerberinnen und Studienbewerber müssen sich ebenfalls über campo – das Bewerbungsportal der FAU – bewerben.
Campo erstellt aus Ihren Angaben einen Zulassungsantrag. Darin finden Sie eine Übersicht der einzureichenden Unterlagen. Die Bewerbungsunterlagen müssen jeweils bis zum 15.7. online eingereicht werden.
Ausländische Zeugnisse sind in beglaubigter Kopie und beglaubigter Übersetzung (wenn diese nicht auf Deutsch, Englisch oder Französisch ausgestellt sind) vorzulegen. Entsprechen Ihre Unterlagen nicht der Form oder fehlen wichtige Nachweise, müssen wir Sie leider aus dem Verfahren ausschließen. Weitere Informationen zur Beglaubigung.
Der Masterstudiengang Digital Humanities wird auf Deutsch und Englisch unterrichtet. Deutsch ist die Unterrichtssprache an der FAU, daher sind entsprechende Sprachnachweise für die Aufnahme eines Studiums der FAU unerlässlich. Ausführliche Informationen hierzu finden Sie auf unserer Seite Deutschkenntnisse und Sprachzertifikate.
Weitere Hinweise zur Bewerbung für ausländische Studienbewerber*innen finden Sie auf der FAU-Homepage unter Bewerbung und Einschreibung für internationale Bewerberinnen und Bewerber.