Bachelorarbeit
Die Bachelorarbeit bildet den Abschluss des Bachelor-Studiengangs „Digitale Geistes- und Sozialwissenschaften“. Die Studierenden sind in der Wahl ihres Themas und Lehrenden frei. Themenwahl und Absprache mit Lehrenden liegen in der Verantwortung der Studierenden. Die Themenfindung kann sich im Anschluss an die Seminare des 5. Semesters oder aus einer eigenständigen Idee heraus ergeben.
Im Folgenden sind alle wichtigen Informationen rund um das Thema Bachelorarbeit aufgeführt. Neben Allgemeinen Voraussetzungen finden Sie hier die Angaben des Prüfungsamts und genaue Hinweise zur Anfertigung der Bachelorarbeit – von der Anmeldung bis hin zur Abgabe.
- Die Bachelorarbeit ist laut dem Studienverlaufsplan Bestandteil des 6. Semesters und wird in einer Dauer von drei Monaten verfasst.
- Dabei beträgt die Bearbeitungsfrist ab dem Tag der Anmeldung 3 Monate.
- Maßgeblich für den Beginn der Bearbeitungsfrist ist das auf dem Anmeldeformular eingetragene Datum der Themenvergabe.
- Eine Verlängerung des Bearbeitungszeitraums kann nur unter Angabe triftiger Gründe im Prüfungsamt beantragt werden.
- Der/die Erstgutachter/in einer Bachelorarbeit muss ein/e Hochschullehrer/in sein.
- Die Bachelorarbeit wird im Erstfach geschrieben. Auf Antrag beim Prüfungsamt besteht die Möglichkeit, die Bachelorarbeit im Zweitfach zu verfassen.
- Allgemeine Informationen zu den Modalitäten der Bachelorarbeit finden sich auf der Seite des Prüfungsamts der Philosophischen Fakultät.
- Informationen zum formalen Anforderungsprofil an eine Bachelorarbeit, zur Themenvergabe, zur Verlängerung der Bearbeitungszeit, zu Abgabe und Bewertung sind der jeweils gültigen „Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung“ zu entnehmen.
- Spezifische Anforderungen regelt die Fachprüfungsordnung des Bachelorstudiengangs „Digitale Geistes und Sozialwissenschaften“.
- Die Anmeldung der Bachelorarbeit erfolgt in Absprache mit der betreuenden Person.
- Die Anmeldung erfolgt ausschließlich mit dem Formular „Antrag Anmeldung Bachelorarbeit“.
- Das Formular muss von dem/der Erstbetreuer/in unterschrieben werden und im Sekretariat der Einrichtung, an dem der/die Erstbetreuer/in tätig ist, abgegeben werden.
- Die „Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie der Universität Erlangen-Nürnberg“ sieht für die Abgabe der Bachelorarbeit folgendes vor:
„Die Arbeit ist in zwei schriftlichen Exemplaren sowie in maschinenlesbarer, elektronischer Fassung beim Prüfungsamt während der Öffnungszeiten einzureichen. Das Prüfungsamt teilt der Betreuerin bzw. dem Betreuer unverzüglich das Datum der Abgabe mit und leitet dieser bzw. diesem die Arbeit zu.“ (§ 32 Abs. 7 bzw. § 38 Abs. 5)
Die schriftlichen Exemplare müssen gebunden sein.
Die maschinenlesbare, elektronische Form kann auf einem USB-Stick oder einer CD erfolgen.“
- Beachten Sie hierzu bitte auch die Hinweise auf den Kontaktseiten Ihrer Betreuer – einige fordern zusätzlich die Abgabe per E-Mail oder per Webformular.
- Bitte teilen Sie die Abgabe der Arbeit zusätzlich dem Studiengangskoordinator Christian Sandig (M.A.) mit (inklusive Titel und Betreuer/innen Ihrer Bachelorarbeit).
- Der Umfang der Bachelorarbeit beträgt 38-42 Seiten. Unterschreitungen, aber auch Überschreitungen können zu Notenabzug führen.
- Beim Zitieren ist auf Einheitlichkeit zu achten!
- Formale Gestaltung der Arbeit:
- Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, Abstract, Haupttext, Literaturverzeichnis, Anhänge, wahrheitsgemäße Erklärung.
- Die Seitenzählung beginnt auf der ersten inhaltlichen Textseite mit der Seitenzahl „1“.
- Schrift und Schriftgröße: Times New Roman (12 Punkt) oder Arial (10 Punkt),
- Zeilenabstand im Text (1,5 fach), Zeilenabstand in der Fußnote (1 cm)
- Seitenränder: 3 cm links und rechts, 2 cm oben und unten.
- Blocksatz mit automatischer Silbentrennung.
- Überschriften werden hierarchisch abgesetzt; alle Überschriften werden im Inhaltsverzeichnis aufgeführt.
- Formale Gestaltung des Deckblatts:
- Name, Matrikelnummer, Uni-Emailadresse
- Titel der Bachelorarbeit
- PrüferIn (BetreuerIn)
- Datum der Einreichung der Prüfungsleistung
- Das Deckblatt ist bei geschlossener Arbeit sichtbar. Bitte verwenden Sie auf der Vorderseite einen durchsichtigen Umschlag, der sofort erkennen lässt, um welche Arbeit es sich handelt. Farbige Kartons sind nur auf der Rückseite erlaubt.
Bei Fragen rund um die Bachelorarbeit steht Ihnen die Fachstudienberatung zur Verfügung.