Fachprüfungsordnung und Rechtsgrundlagen
Rechtliche Grundlagen für den BA-Studiengang Digitale Geistes- und Sozialwissenschaften
Der Ablauf des Studiums sowie die Prüfungsleistungen werden in der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie (kurz ABMStPO/Phil) geregelt. Die Allgemeine Prüfungsordnung wird ergänzt durch die Fachprüfungsordnung (FPO) „BA Digitale Geistes- und Sozialwissenschaften“. Für die Importmodule aus der Technischen und der Naturwissenschaftlichen Fakultät gelten die jeweiligen ABMStPO der Fakultäten und die zugehörigen Fachprüfungsordnungen.
Laut § 9 Abs. 2 Satz 7-9 ABMStPO/Phil gelten folgende Regelungen für den Prüfungszeitraum:
Die Prüfungen mit Ausnahme von Hausarbeiten und mündlichen Prüfungen finden in der Regel innerhalb des achtwöchigen Prüfungszeitraums statt. Der Prüfungszeitraum unterteilt sich in einen Abschnitt von zwei Wochen vor und zwei Wochen nach dem Vorlesungsende eines Semesters, in dem die jeweiligen Erstversuche abgelegt werden und in einen Abschnitt von zwei Wochen vor und zwei Wochen nach dem Vorlesungsbeginn des Folgesemesters, in dem die Wiederholungsprüfungen zu den Erstversuchen des jeweiligen Prüfungszeitraums angeboten werden. Für Prüfungen, die von einer anderen Fakultät angeboten werden, können andere Prüfungszeiträume gelten.
Die aktuellen Vorlesungs- und Semesterzeiträume sind hier auf der FAU-Homepage zu finden.
Die Anmeldung zu den Prüfungen erfolgt über Campo. Dort wird auch der Zeitraum für die Prüfungsanmeldung bekannt gegeben. (Informationen zu Anmeldezeiträumen für Prüfungen an der Philophischen Fakultät finden Sie ansonsten auch auf der Seite des Prüfungsamtes.)
Das Portal zeigt eine Übersicht der zu leistenden Module und der zugeordneten Prüfungen an. Wenn Sie Schwierigkeiten bei der Auswahl der Prüfungsnummern haben, wenden Sie sich bitte an die Lehrenden oder an die Studienfachberatung.
- Bis spätestens drei Werktage (= Montag bis Freitag, ohne Feiertage) vor einem Prüfungstermin können Sie problemlos von Prüfungen zurücktreten (ohne Angabe von Gründen). Den Rücktritt führen Sie über Campo durch. Mit dem Rücktritt erlischt die Anmeldung unwiderruflich; eine erneute Prüfungsanmeldung und -teilnahme sind erst in einem späteren Semester wieder möglich.
- Darüber hinaus können Sie vor jeder Prüfung (auch nach Verstreichen der 3-Tages-Frist) mit triftigen Gründen zurücktreten. Darunter fällt zum einen eine Erkrankung, die Sie mittels eines Attests und des dazugehörigen Formblatts beim Prüfungsamt nachweisen (vgl. § 13, Abs. 3, Satz 4, ABMStPO/Phil). Beachten Sie bitte auch die Hinweise des Prüfungsamts dazu, welchen Inhalt ein ärztliches Attest haben muss.
Zum anderen ist ein Rücktritt vor der Prüfung auch noch in begründeten Ausnahmefällen möglich: Sollten Sie am Tag des Prüfungstermins aus nicht selbst zu vertretenen Gründen (z.B. Stau, Unfall oder Ausfall öffentlicher Verkehrsmittel) verhindert oder nicht prüfungsfähig sein, müssen Sie dies umgehend und zeitnah dem Prüfungsamt mitteilen, sonst wird der Prüfungsversuch mit mangelhaft bewertet (vgl. § 17, Abs. 1, ABMPO). Die Gründe sind dem Prüfungsamt glaubhaft (in Form von Belegen etc.) mitzuteilen.
Sollten Sie während einer Prüfung erkranken, können Sie den Prüfungsversuch vorzeitig abbrechen. In diesem Fall müssen Sie unverzüglich einen Vertrauensarzt der FAU aufsuchen (vgl. § 13, Abs. 3, Satz 6, ABMStPO/Phil). Ein Merkblatt und eine Liste der Vertrauensärzte der FAU finden Sie hier.
WICHTIG: Beenden Sie die Prüfung regulär, bestätigen Sie dadurch, dass Sie gesund und prüfungstauglich waren – ein rückwirkender Härtefallantrag (auch durch Atteste etc.) ist grundsätzlich nicht möglich.
Diese Angaben sind ohne Gewähr. Es gilt stets die aktuelle Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge.
Die Prüfungsangelegenheiten werden durch das Prüfungsamt geregelt.
Prüfungsamt FAU
Philosophische Fakultät und
Fachbereich Theologie
Halbmondstr. 6
91054 Erlangen
Fax: 09131 85-24828
Schlüsselqualifikationen
Die Anrechnung von Schlüsselqualifikationen liegt grundsätzlich in der Verantwortung des Erstfachs. Dieses entscheidet, welche Veranstaltungen als Schlüsselqualifikation anrechenbar sind. Für die Digitalen Geistes- und Sozialwissenschaften sind alle in Campo als „Als Schlüsselqualifikation geeignet“ markierten Veranstaltungen auch anrechenbar. Sollten Sie aber ein anderes Fach im Erstfach studieren, sprechen Sie vor Belegung der Veranstaltung bitte mit der Studienfachberatung.
Anrechnung für abgelegte Veranstaltungen in den Digitalen Geistes- und Sozialwissenschaften
Ab dem Sommersemester 2020 stellen wir keine Scheine mehr für von uns angebotene Veranstaltungen aus. Es liegt in Ihrer Verantwortung, sich rechtzeitig für die richtigen Prüfungen anzumelden. Sollten dabei Probleme auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an die Studienfachberatung. Bei Versäumnis der Anmeldung oder Falschanmeldung müssen Sie sich selbstständig um die Richtigstellung kümmern.
Anrechnung von Leistungen
Wenn Sie Leistungen erbracht haben, die sich inhaltlich mit Veranstaltungen in unserem Curriculum decken (z.B. aus einem vorherigen Studium oder über die Virtuelle Hochschule Bayern (VHB)), können Sie die Anrechnung dieser Leistungen beantragen. Dazu senden Sie bitte den Antrag auf Anerkennung von Leistungen, den Sie auf der Seite des Prüfungsamts finden, zusammen mit Belegen für diese Leistungen (Transcript of Records, Kopien von ausgestellten Scheinen, o.ä.), Angaben für welches Modul in Ihrem Studiengang die Anrechnung erfolgen soll an den Anerkkungsbeauftragten für den Studiengang (siehe Studienfachberatung). Wenn Sie die Leistungen an einer anderen Universität erbracht haben, hängen Sie bitte die entsprechenden Modulbeschreibungen aus dem Semester, in dem Sie die Veranstaltungen belegt haben, an.
- Antragsformulare (Link zur Seite des Prüfungsamts der Philosophischen Fakultät und des Fachbereichs Theologie)
- Krankmeldungen bitte direkt dem Prüfungsamt mitteilen!
- Beurlaubung vom Studium etc. (Link zur Seite der Studierendenverwaltung)
Wer durch eine chronische Erkrankung oder Behinderung eingeschränkt studierfähig ist, kann u. U. für Prüfungen einen Nachteilsausgleich beantragen. Nähere Informationen finden Sie auf der Beratungsseite der FAU.
In der Informatik gelten besondere Richtlinien im Hinblick auf die besonderen Anforderungen. Hinweise zu Bewertungsrichtlinien für Gruppen-, Team- und Einzelarbeiten (z. B. bei Programmieraufgaben) finden sich auf der Homepage der Informatik.
In den Geistes- und Sozialwissenschaftlichen Veranstaltungen wird ein Plagiat (nicht nachgewiesene Verwendung von Einzelsätzen oder komplette Übernahmen) immer als geistiger Diebstahl/Betrugsversuch verstanden und zieht entsprechende Konsequenzen nach sich. Der Verstoß gegen die Regeln des guten wissenschaftlichen Arbeitens wird den Studiengangsverantwortlichen und gegebenenfalls auch höheren Instanzen gemeldet. Die Arbeit wird aber in jedem Fall mit „nicht bestanden“ bewertet.